Samstag, 6. Mai 2017

Kläger und Richter

Belehrung:
Die Belehrung entfällt, weil wir das unter Freunden regeln.

Anklageverlesung:
Ich bin verurteilt, denn jeder will ein Urteil fällen. Ich verstehe das.
Gleichzeitig habe ich Angst vor Fehlurteilen. Vor deinen und vielleicht auch vor meinen.

Einlassung/Stellungnahme des Angeklagten: 
Du sagst du verstehst mich nicht. Doch das ist normal. Diese Einsicht ist besser als eine falsche Gewissheit. Aber dein Unverständnis klingt vorwurfsvoll.

Beweisaufnahme:
Du willst Antworten, die ich nicht habe, denn ich verstehe mich selbst nicht und so wächst der Druck in der Befragung.

Plädoyer:
Die Anklage ist formuliert. Du willst den Wortlaut von mir wissen, doch ich schweige, denn eine Beschuldigung ist kein Schuldbeweis.

Schlusswort des Angeklagten:
Es gibt einen Verdacht aber keine Gewissheit. Ich habe noch keine Erklärung und ich will nicht, dass eine bloße Anklage in deinen Augen und mit deinen Händen zu einer falschen Wahrheit umgeformt wird.

Urteil:
Der Angeklagte hat das letzte Wort, zumindest bis der Richter spricht.





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